Unsere Satzung

I. Allgemeine Bestimmungen

§1 Name, Rechtsform, Sitz, Gründungstag

  1. Skatclub Frischauf Kelheim ist ein Skatclub und hat seinen Sitz in Kelheim.

  2. Er ist als Mitglied der Verbandsgruppe Niederbayern/Oberpfalz e.V. dem Deutschen Skatverband e.V. (DSkV) und dem Bayerischen Skatverband e.V. (BSkV) angeschlossen.

  3. Als Gründungstag gilt der 1. Januar 1995.

§2 Zweck und Aufgaben

  1. Die Satzungen und Ordnungen des Clubs und die der Dachverbände (DSkV, BSkV, VG) werden anerkannt.

  2. Der Club verfolgt den Zweck, das Skatspiel nach den Bestimmungen der Internationalen Skatordnung (ISkO) zu pflegen, zu verbreiten und rein zu halten.

  3. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Spielabende abgehalten. Die Teilnahme an Vereinsturnieren der VG und an Einzel-, Tandem-, Mannschafts- und Liga-Turnieren wird angestrebt.

II. Mitgliedschaft

§3 Mitglieder

  1. Die Mitglieder des Clubs gliedern sich in
    a) Mitglieder (Mitglieder mit DSkV Spielerpass für Kelheim)
    b) 10-€-Clubfreunde mit DSkV Spielerpass für einen anderen Verein)

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Der Club verleiht auf Antrag die Mitgliedschaft und meldet das neue Mitglied über die VG 83 dem DSkV.

  2. Der Club verleiht auf Antrag die Mitgliedschaft und meldet das neue Mitglied über die VG 83 dem DSkV, auch wenn es bereits einen gültigen DSkV-Spielerpass besitzt.

  3. Der Beitrittswille ist bei einem Vorstandsmitglied mündlich vorzubringen.

  4. Vor der Aufnahme sollten mindestens 2 Spielabende als Gast absolviert sein. Der Aufnahmewunsch wird am Spielabend vom Vorstand den Mitgliedern vorgetragen, wobei der Vorstand darüber entscheidet, ob dies in An- oder Abwesenheit des Antragstellers geschieht. Die anwesenden Mitglieder entscheiden in einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag. Einwände werden ggf. in einer Diskussion behandelt.

§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Club erlischt durch:
    a) Nichtzahlung des nächstfolgenden Jahresbeitrages
    b) Kündigung
    c) Ausschluss

  2. Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern zum nächsten Geschäftsjahr sind vom Vorstand zu stellen und von 2/3 der Mitgliederversammlunjg zu beschließen oder von 2/3 der Mitgliederversammlung zu stellen und vom Vorstand zu beschließen. Dem betreffenden Mitglied ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

  3. Wird eine sofortige Wirkung angestrebt, so hat das betroffene Mitglied das Recht, das Ehrengericht der VG auf eigene Kosten heranzuziehen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Mitgliederversammlung, bzw. der Vorstand an einem Spielabend.

§6 Rechte der Mitglieder

  1. Die Mitgliedsrechte bestehen erst nach Zahlung des Beitrags.

  2. In Abstimmungen sind nur Mitglieder stimmberechtigt.

  3. Die Mitglieder haben auch das passive Wahlrecht.

§7 Pflichten der Mitglieder

Mitglieder sind verpflichtet: Die Satzung und die für sie verbindlichen Ordnungen des Clubs und seiner Dachverbände sowie die Entscheidungen und die Beschlüsse der Organe zu befolgen und durchzuführen. Verbindliche Ordnungen sind die
a) Internationale Skatordnung und die Skatwettspielordnung,
b) Spielerpass – Ordnung,
c) Rechts- und Verfahrensordnung,
d) Schiedsrichterordnung.

§8 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 € für Mitglieder mit Spielerpass Frischauf Kelheim.

  2. Der Jahresbeitrag beträgt 10,00 € für Frischauf-Clubfreunde mit Spielerpass für einen anderen Skatclub.

  3. Mitglieder im Alter unter 21 Jahre sind beitragsfrei.

  4. Bei Austritt oder Ausschluss im Geschäftsjahr besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Jahresbeitrags.

III. Geschäfts- und Spieljahr

§9 Geschäfts- und Spieljahr

  1. Das Geschäfts- und Spieljahr ist das Kalenderjahr.

  2. Nähere Einzelheiten des Spielbetriebes regelt die Geschäfts- und Spielordnung des Clubs.

§10 Satzung

  1. Änderungen der Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit der Mitglieder.

  2. Anträge auf Änderung sind jeweils 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen.

§11 Geschäfts- und Spielordnung

  1. Änderungen der Geschäfts- und Spielordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der Mitglieder.

  2. Anträge auf Änderung sind jeweils 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen.

  3. In dringenden Fällen (nicht für Satzungsänderungen) gelten die am Spielabend anwesenden Spieler als beschlussfähig.

IV. Organisation des Clubs

§12 Organe des Clubs

  1. Die Organe des Clubs sind:
    a) die Mitgliederversammlung
    b) der Vorstand

§13 die Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand des Clubs mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher bei gleichzeitiger Angabe der Tagesordnung. Mitglieder, die bei dem betreffenden Termin der Einladungsausgabe nicht anwesend sind, erhalten die Einladung postalisch oder per E-Mail, soweit sie mit aktualisierten Daten in der Adressenliste geführt sind.

  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Wochen einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

  3. Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliedersammlung einberufen.

  4. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Jedes Mitglied hat eine nicht übertragbare Stimme.

  5. Beschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmberechtigten gefasst, soweit Satzung und Geschäftsordnung nichts anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

  6. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    a) Entgegennahme des Jahresberichts der Vorstandschaft
    b) Entgegennahme des Rechnungsabschlusses und Erteilung der Entlastung
    c) Beschlussfassung über Anträge
    d) Entscheidungen über Planung des nächsten Spieljahres
    e) Wahl der Vorstandschaft in 2-jährigem Turnus ( 2017, 2019, 2021 …)

  7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen; dieses ist allen Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen (z.B. durch Aushang)

§14 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, mind. 1 Stellvertreter und 3 weiteren Vorstandsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung in 2-jährigem Turnus gewählt werden. Die Vorstandschaft kann für bestimmte Aufgabenbereiche zusätzlich, im Benehmen mit den Mitgliedern, weitere Vorstandsmitglieder benennen.

  2. Die Vorstandschaft legt die Geschäftsbereiche im Benehmen mit der Mitgliederversammlung fest und gibt die Aufgabenverteilung bekannt.

  3. Bei Rücktritt oder Ausscheiden des 1. Vorsitzenden übernehmen die Stellvertreter kommissarisch die Leitung bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Bei dieser wird einer der Stellvertreter zum 1. Vorsitzenden gewählt.

  4. Bei Ausscheiden anderer Mitglieder wird ### §14.3 entsprechend angewandt. Bei Rücktritt oder Ausscheiden von 3 Mitgliedern der Vorstandschaft findet eine Neuwahl des gesamten Vorstandes statt.

  5. Die Vorstandschaft kann in begründeten Fällen die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes beantragen. Hierzu muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Der Antrag ist der Einladung schriftlich mit Begründung beizufügen.

  6. Der Club wird in allen Angelegenheiten durch den Vorsitzenden oder im Rahmen der Geschäftsbereiche durch die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten.

  7. Sitzungen des Vorstandes finden mindestens zweimal jährlich, ansonsten bei Bedarf statt. Einladungen ergehen durch den 1. Vorsitzenden oder 2 weiteren Vorstandsmitgliedern. Ein Protokoll wird angefertigt. Einsichtnahme steht allen Mitgliedern offen.

V. Finanzen

§15 Verwaltungsaufgaben

  1. Die zur Durchführung der notwendigen Verwaltungsaufgaben und der weiteren satzungsgemäßen Aufgaben des Clubs notwendigen Mittel werden aufgebracht durch:
    a) den Mitgliedsbeitrag
    b) Überschüsse aus den Spielabenden
    c) Überschüsse aus den Einladungsturnieren, soweit keine andere Regelung zutrifft
    d) Spenden und spezielles oder allgemeines Sponsoring

  2. Der Club
    a) deckt aus den Mitteln die Verwaltungskosten
    b) bezuschusst die Mitglieder mit Spielerpass für Kelheim bei Teilnahme an Turnieren der Dachverbände.
    c) die Höhe der Zuschüsse wird im Abschnitt "Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder" geregelt.

VI. Auflösung des Clubs

§16 Auflösung des Clubs

  1. Der Club löst sich auf bei höherer Gewalt.

  2. Der Club löst sich auf, wenn die Mitgliederzahl auf 2 absinkt.

  3. Die Auflösung des Clubs kann nur auf Beschluss einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.

  4. Die Auflösung muss mit drei Viertel aller Stimmen der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden.

  5. Über die Verwendung des zur Zeit der Auflösung in der Clubkasse befindlichen Bestandes entscheidet die Mitgliederversammlung.

VII. Schlussbestimmungen

§17 Mitarbeiter

Alle in ein Amt des Clubs gewählten Personen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Fassung vom 01.01.2019

Geschäfts- und Spielordnung

§1 Teilnahme an Turnieren der Dachverbände, Zuschüsse, Jahreswertung

  1. Mitglieder des Clubs nehmen nach Möglichkeit an allen Turnieren in der VG 83 teil. Ein Terminkalender wird den Mitgliedern ausgehändigt. Im Qualifikationsfall nehmen sie auch an Turnieren des LV 8 und des DSkV teil.

  2. Die Zahl der Mannschaften für die Liga wird von der Vorstandschaft im Einvernehmen mit den Mitgliedern festgelegt. Die Einteilung der Spieler in den Mannschaften bestimmt die Vorstandschaft einvernehmlich mit den in Frage kommenden Spielern.

  3. Turniere auf allen Ebenen werden vom Club vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst. (siehe §6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder).

§2 Pflichten der Spieler

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, innerhalb des Clubs und der Dachverbände mit jedem anderen Spieler, der ihm gemäß Setzliste, Auslosung oder Zuordnung durch den Spielleiter zugeteilt wird, zu spielen.

  2. Jedes Mitglied hält sich an die Skatordnung.

  3. Jedes Mitglied soll die Skatordnung besitzen.

  4. Jedes Mitglied sieht sich als Werbeträger für Skatnachwuchs an.

  5. Jedes Mitglied verhält sich zu anderen Mitgliedern, insbesondere Neulingen und Gastspielern, freundlich und hinsichtlich spielerischer "Fehler" oder bei durch Unkenntnis der Regeln bedingten Verstößen tolerant.

§3 Pflichten des Clubs

  1. Der Club stellt das Spielmaterial (Karten, Listen).

  2. Der Club stellt die Gelder für die Jahreswertung zur Verfügung.

  3. Der Club organisiert die wöchentlichen Spielabende (bis zu 100 Wertungsserien, je nach Kalenderkonstellation und Vereinslokalverfügbarkeit).

  4. Der Club organisiert weitere Veranstaltungen.

  5. Der Club trachtet nach Stabilisierung und Erhöhung der Mitgliederzahl.

  6. Der Club bemüht sich Jugendliche für das Skatspiel zu gewinnen.

  7. Der Club informiert die Mitglieder regelmäßig über wichtige Ereignisse.

Der Club organisiert die Teilnahme seiner Mitglieder bei Turnieren anderer Clubs der VG und der Dachverbände.

§4 Clubwertung

  1. Jede Serie wird mit Spielpunkten bewertet.

  2. Es zählt der Spielpunktedurchschnitt aller gespielten Serien.

  3. Zur Berücksichtigung in der Clubwertung müssen 50 % aller möglichen Serien gespielt werden.

  4. Die erzielten Spielpunkte werden für alle Mitglieder notiert und nach Finanzlage vergütet.

§5 Wöchentlicher Spielabend

  1. Der wöchentliche Spielabend findet grundsätzlich am Dienstag statt.

  2. Das Startgeld beträgt pro Serie 3,00 €. Die Startgelder werden voll ausbezahlt, eine Preisliste kann eingesehen werden. Die 1. Serie wird nach Beendigung ausgewertet und ausbezahlt. Die 2. Serie wird erst am nächsten Spielabend ausbezahlt. Erfolgreiche Gäste, aber auch Mitglieder, können eine Auswertung und Auszahlung nach Serienende beanspruchen.

  3. Jeder Spieler kann an einer Serie oder an beiden Serien teilnehmen. Neulinge (Schnuppergäste) können ohne Geldeinsatz spielen, wenn sie dies und den damit verbundenen Verzicht auf Preisgeld vor Spielbeginn erklären.

  4. Das Abreizgeld beträgt 1,00 € durchgehend, für Neumitglieder im Club bei gleichzeitiger Erstmitgliedschaft im DSkV im 1. Mitgliedsjahr nur € 0,50. Jedes eingepasste Spiel kostet 0,50 € pro Spieler ( gilt auch für Gastspieler).

  5. Für einen gewonnenen Grand Ouvert werden 50,-- € ausgezahlt. (Nur an Mitglieder und 10€-Clubfreunde). Bei einem verlorenen Grand Ouvert sind 10,00 € an die Clubkasse zu entrichten.

  6. Beginn des Spielabends ist 19.00 Uhr. Nach einleitenden Informationen und der Siegerehrung für die 2. Serie des letzten Spielabends erfolgt die Zuteilung der Tische und Sitzplätze am Tisch, und zwar an jedem ungeraden Spieltag durch Losen, an jedem geraden gemäß Rangliste. In Sonderfällen entscheidet der Spielleiter nach freiem Ermessen.

  7. Es werden nach Möglichkeit Vierertische gebildet; es steht dem Spielleiter frei Dreiertische aus organisatorischen Gründen zu bilden.

  8. Verspätet eintreffende Spieler werden nach Ermessen des Spielleiters gesetzt.

  9. Bei Meinungsverschiedenheiten über Regelfragen, die nicht am Tisch geklärt werden können, sollen regelkundige Spieler eingreifen. In Streitfällen können auch Gäste mit Schiedsrichterausweis, bzw. Regelkundeschein entscheiden.

§6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder

  1. Preisgelder für die ersten 10 Plätze in der Vereinsmeisterschaft an Mitglieder und Gastmitglieder
Platz Preisgeld in €
1. 150,-
2. 100,-
3. 75,-
4. 50,-
5. 40,-
6. 30,-
7. 25,-
8. 20,-
9. 15,-
10. 10,-

Insgesamt € 515,-

  1. Preisgeld in Höhe von € 50,-- für einen gewonnenen Grand Ouvert an Mitglieder und 10€ -Clubfreunde, Bezahlung auf Wunsch einer Grand Ouvert Urkunde bei erstmaliger Ausstellung.

  2. Boni-Auszahlungen auf Grundlage der erzielten Jahresspielpunkte im Gesamtumfang des Kassenstandes am Ende des Spieljahres abzüglich notwendiger Rücklagen, ebenfalls an Mitglieder und 10€-Clubfreunde.

  3. Zuschüsse für Turnierteilnahmen (nur für Hauptmitgieder). Damit bekundet der Club sein Interesse an den Turnierteilnahmen seiner Mitglieder. Mit dem Bestreiten ihrer Spesen bekunden die Spieler ihr Eigeninteresse an ihren Turnierteilnahmen.

a) Startgeld
Für Mannschaften in der VG Liga

b) Fahrtgeld
Es errechnet sich nach den Entfernungskilometern vom Vereinslokal oder einem gemeinsamen Treffpunkt zum Veranstaltungslokal. Pro Entfernungskilometer werden 0,30 € gezahlt. Es wird die Bildung von Fahrgemeinschaften (4-5 Personen pro Fahrzeug) erwartet. Vereinsmitglieder, die sich von einer Fahrgemeinschaft ausschließen, müssen für ihre Fahrtkosten selbst aufkommen.

Turniere mit kompletter Fahrtgelderstattung: Alle Ligaturniere –
Von der VG organisierte Turniere: EM - MM - TM - VM
Alle Wertungsturniere

Turniere mit gestaffelter Fahrtgelderstattung:

Stadtmeisterschaften
Fahren nur 2 Vereinsmitglieder oder nur 1 Mitglied so reduziert sich der Fahrtkostenzuschuss auf 2/3, bzw. 1/3 = 0,20 €, bzw. 0,10 € pro Entfernungskilometer.

c) Pauschalen pro Spieler

Bayer. Meisterschaften:
BEM € 40,-
BEM Sen. € 20,-
BVM € 20,-
BTM € 10,-
BMM € 10,-

Deutsche Meisterschaften:
DEM € 50,-
DEM Sen. € 50,-
DVM € 50,-
DTM € 50,-
DMM € 50,-

  1. Fahrtgeld für die Teilnahme an VG Vorstandssitzungen und der JHV